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   BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71   

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https://dejure.org/1972,661
BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71 (https://dejure.org/1972,661)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1972 - 5 AZR 329/71 (https://dejure.org/1972,661)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1972 - 5 AZR 329/71 (https://dejure.org/1972,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt - Arbeitsaufnahme - Auslegung des Gesetzes - Absicht des Gesetzgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 107
  • NJW 1972, 888 (Ls.)
  • DB 1972, 732
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65

    Verpflichtung zu Dienstbeginn - Eintritt in die Beschäftigung -

    Auszug aus BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71
    Der Revision kann nicht beigepflichtet werden, wenn sie meint, der Wortlaut des Gesetzes sei klar, also keiner Auslegung bzwo ergänzenden Rechtsfindung zugängig: "Beginn der Beschäftigung" bedeute tatsächliche Aufnahme der Arbeit» Viel mehr ist der Senat mit dem Landesarbeitsgericht der Ansicht, daß der Begriff "Beginn der Beschäftigung" in § 1 Abs» 1 Satz 1 LohnFG verschiedene Auslegungen mindestens zuläßt» Sicher ist es nicht zwingend, auf die Arbeitsaufnahme am Arbeitsplatz ab zustellen (vgl» dazu auch: BSG 26, 124 = SozR Nr» 3 zu § 306 RVO)» Auf die Entstehung eines Stundenlohnanspruchs in dem betreffenden Arbeitsverhältnis kann es entgegen der Meinung der Revision schon deshalb:, nicht entscheidend ankommen, weil nach § 614 BGB die Vergütung nach Leistung der Arbeit geschuldet ist, es aber sicher keinem Zweifel unterläge, daß der Anspruch 'des Klägers gegeben wäre, wenn sich der Unfall beim ersten Handgriff an seinem Arbeitsplatz ereignet haben würde».

    b) Nach § 306 Abs» 1 RVO beginnt die Mitgliedschaft in der Krankenkasse "mit dem Tage des Eintritts in die versicherungspflichtige Beschäftigung"» Zuzugeben ist, daß hier im Gegensatz zum Wortlaut des § 1 Abs» 1 Satz 1 LohnFG die Mitgliedschaft auf einen Zeitpunkt zurückbezogen wird, der regelmäßig vor der Aufnahme der Beschäftigung liegt, doch greift nach dem Wortlaut diese Rückbeziehung auch nur dann Platz, "wenn der Betreffende im Laufe des Tages in die Beschäftigung eintritt"» Dazu hat das Bundessozialgericht entschieden, es sei nicht erforderlich, daß die Arbeit tatsächlich aufgenommen werde» Regelmäßig falle zwar der Erwerb der Betriebszugehörigkeit, die Eingliederung in den Betrieb, mit der Aufnahme der Arbeit zusammen» Eine Ausnahme mache aber insbesondere der Pall, daß der Arbeitnehmer an dem für den.Dienst antritt vereinbarten Tag durch eine Erkrankung gehindert sei, die Arbeit aufzunehmen; auch in diesem Falle werde er mit dem vereinbarten Tag Angehöriger des Betriebes (BSG 26, 124 = SozR 7 - 11.

  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71
    a) So gilt nach § 550 RVO der sog. Wegeunfall als Arbeitsunfall i =S» von § 548 RVO» Dabei beginnt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Weg zur Arbeitsstätte an der Haustüre der Wohnung als der "Grenze des häuslichen Wirkungsbereiches" (BSG 2, 239)=.
  • Drs-Bund, 04.06.1969 - BT-Drs V/4285
    Auszug aus BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71
    Wie das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil zutreffend ausführt, hat nämlich der Ausschuß für Arbeit des Deutschen Bundestages anläßlich der Beratung des Entxi/urfes des Lohnfortzahlungsgesetzes in seinem schriftlichen Bericht vom 7° Juni 1969 (zu Bundestags-Drucksache V/4285) folgende Meinung zum Ausdruck gebracht:.
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Zwar ist die Erwägung der Revision zutreffend, daß dem allgemeinen Arbeitsunfall (§ 548 RVO ) der Wegeunfall im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gleichgestellt ist (§ 550 RVO ) und sich daraus rechtliche Konsequenzen etwa für die Anwendung von § 1 Abs. 1 LohnFG ergeben können (vgl. BAG 24, 107, 109 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG sowie Kehrmann/Pelikan, LohnFG , 2. Aufl., § 1 Rz 45).
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Diesem Anliegen des Gesetzgebers wird nur dann Rechnung getragen, wenn auch bei der Auslegung des Lohnfortzahlungsgesetzes dem Gedanken der Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten soweit wie möglich Rechnung getragen wird (vgl. schon BAG 24, 107 [110] = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88

    Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?

    Sie haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bereits dann, wenn sie nach Abschluß des Arbeitsvertrages im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig krank sind (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1972, BAGE 24, 107, 110 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG, zu 4 der Gründe sowie vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 621/88

    Gehaltsfortzahlung: Beginn bei Arbeitsunfähigkeit

    Angestellte haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung schon dann, wenn sie nach Abschluß des Arbeitsvertrages im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig krank sind (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1972, BAGE 24, 107, 110 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG, zu 4 der Gründe; sowie vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88

    Muß der Arbeiter bei Vertragsschluß oder bei Beschäftigungsbeginn arbeitsfähig

    Angestellte haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bereits dann, wenn sie nach Abschluß des Arbeitsvertrages im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig krank sind (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1972, BAGE 24, 107, 110 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG, zu 4 der Gründe; sowie vom 10. Juni 1972 - 5 AZR 6/72 - AP Nr. 23 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe; ferner Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I. Teil, § 1 Rz 112, 11. Teil Rz 74; Feichtinger, Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, AR-Blattei, Krankheit III, C II 2, C II 4; Marienhagen, LFZG, Kommentar, Stand September 1988, § 1 Rz 9).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Eine derartige Regelung sieht der bis zum 31. Dezember 1994 geltende § 616 Abs. 2 BGB für Angestellte wie den Kläger (vgl hierzu BAGE 24, 107, 110; BAG AP Nrn 86 und 87 zu § 1 LFZG) und ab 1. Januar 1995 § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (Art. 53 des Pflegeversicherungsgesetzes vom 26. Mai 1994 - BGBl I 1014) einheitlich für Arbeiter und Angestellte vor.
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

    Eine derartige Regelung sieht der bis zum 31. Dezember 1994 geltende § 616 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Angestellte wie die Klägerin (vgl hierzu BAGE 24, 107, 110; BAG AP Nrn 86 und 87 zu § 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes [LFZG]) und ab 1. Januar 1995 § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (Art. 53 des Pflegeversicherungsgesetzes vom 26. Mai 1994 [BGBl I 1014]) einheitlich für Arbeiter und Angestellte vor.
  • BAG, 10.06.1972 - 5 AZR 6/72

    Lohnfortzahlung - Beschäftigungsort - Krankheit

    1» Erleidet ein Arbeiter bei der Anreise zu seinem neuen Beschäftigungsort einen Unfall, der zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit führt, so hat er (noch) keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung weil er nicht "nach Beginn der Beschäftigung" an seiner Arbeitsleistung verhindert wird» 2» Die Anreise zum neuen Beschäftigungsort ist dem erstmaligen Gang zum Arbeitsplatz nicht gleich zusetzen (Abgrenzung zur Entscheidung des er kennenden Senats vom 27» Januar 1972 - 5 AZR 329/71 demnächst AP Nr» zu § 1 LohnFG)» .

    a) Auch dererkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 27» Januar 1972 - 5 AZR 329/71 - (demnächst AP Kr» 14- zu § 1 LohnFG) einem Arbeiter, der auf seinem, erstmaligen Gang zur Arbeit unverschuldet einen Unfall erlitten hatte, den Anspruch auf Arbeitsentgelt im Krankheitsfälle zugebilligt, weil nach Auffassung des Senats der Wortlaut des Gesetzes verschiedene Auslegungen darüber, was unter "Beginn der Beschäftigung" zu verstehen ist, zuläßt .

  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Da sich der Wortlaut des § 99 Abs. 1 BetrVG 1972 gegenüber dem Regierungsentwurf insoweit nicht mehr geändert hat, ist diese Auffassung ein Indiz dafür, dass sie sich auch die parlamentarischen Gremien zu Eigen gemacht haben (vgl. BAGE 22, 390, 395 = AP Nr. 20 zu 76 BetrVG , Urteil vom 27. Januar 1972 - 5 AZR 329/71 -, [demnächst] AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG ).
  • BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 133/84
    In seiner ersten Entscheidung hierzu vom 27. Januar 1972 (BAG 24, 107 = AP Nr. 14 zu § 1 LohnFG) hat der Senat mit näherer Begründung ausgeführt, bei dem Begriff "Beginn der Beschäftigung" dürfe nicht auf die unmittelbare Arbeitsaufnahme am Arbeitsplatz abgestellt werden, vielmehr sei insoweit schon der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Arbeiter - der Anordnung des Arbeitgebers entsprechend - angemessene Zeit vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme den Weg zur angewiesenen Arbeitsstätte antrete, um dort rechtzeitig eintreffen und seiner Arbeitspflicht nachkommen zu können.
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